Im Jahr 2017 passierten rund 2 600 000 Verkehrsunfälle.
Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten eine erhebliche Belastung, wobei es irrelevant ist, ob es sich um einen selbstverschuldeten, einen unverschuldeten
Unfall oder einen Unfall im In- oder Ausland handelt.
Eine Menge Ärger können Sie sich ersparen, wenn Sie folgendes
beachten:
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Einleitung der Sofortmaßnahmen am Unfallort ( Absichern der Unfallstelle, Erstversorgung der Verletzten, Notruf )
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Danach sollten Sie, sofern Sie nicht schwer verletzt sind, die für die Schadenabwicklung notwendigen Informationen und Beweise an der Unfallstelle
sichern:
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a. Fertigen Sie Fotos der Unfallsituation und der entstandenen Schäden.
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b. Fertigen Sie eine Unfallskizze.
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c. Rufen Sie die Polizei. Dies in jedem Fall, wenn Personen verletzt wurden,
ein hoher Sachschaden entstanden ist, bzw. wenn der Verdacht nahe liegt,
dass Straftaten, wie z.B. Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol und Drogen
vorliegen.
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d. Notieren Sie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Name
und Anschriften der Beteiligten, Namen und Anschriften der Zeugen.
Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie die Verletzungen
dokumentieren. Informieren Sie ggf. Ihren Arbeitgeber.
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e. Lassen sie Ihr Fahrzeug von einem Gutachter untersuchen. Sollte lediglich ein
Bagatellschaden vorliegen(700,00€ bis 1000,00€) sollte zunächst ein Kostenvoranschlag
einer Werkstatt eingeholt werden.
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Auch wenn die Versicherung oder die Werkstatt anbieten, die Regulierung für Sie zu übernehmen, suchen Sie einen Anwalt auf.
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a. Die Kosten des Anwalts werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, sofern
der Unfall nicht von Ihnen verschuldet wurde.
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b. Aber oder gerade auch in den Fällen, in welchen die gegnerische
Versicherung die Anwaltskosten nicht trägt, z.B. bei einem mitverschuldeten
Unfall, oder bei einem Unfall im Ausland, ist es sinnvoll, sich durch einen
Anwalt beraten zu lassen. In diesen Fall übernimmt eine Verkehrsrechtsschutz-
versicherung die Kosten.