Eigenbedarfskündigung nach Haus- bzw. Wohnungskauf
Oftmals erfolgt ein Haus- bzw. Wohnungskauf vor dem Hintergrund, die Wohnung bzw. das Haus oder eine Wohnung
in diesem selbst zu nutzen.
Sind allerdings die Wohnung bzw. das Haus vermietet, ergeben sich oftmals Probleme. Es gilt zunächst der
Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Dies bedeutet: