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Mietrecht

Eigenbedarfskündigung nach Haus- bzw. Wohnungskauf

 

Oftmals erfolgt ein Haus- bzw. Wohnungskauf vor dem Hintergrund, die Wohnung bzw. das Haus oder eine Wohnung in diesem selbst zu nutzen.

Sind allerdings die Wohnung bzw. das Haus vermietet, ergeben sich oftmals Probleme. Es gilt zunächst der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Dies bedeutet: