Vorsorgevollmacht

 

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person des Vertrauens, im Falle geistiger oder körperlicher Schwäche wichtige Entscheidungen zu treffen. Hierdurch wird die gerichtliche Anordnung einer Betreuung überflüssig.

 

Der Umfang der Vollmacht ist frei bestimmbar.  Damit die Vertrauensperson jedoch alle denkbaren Angelegenheiten regeln kann, empfiehlt sich in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung kann auch auf verschiedene Personen aufgeteilt werden.

Die Erteilung der Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich nicht an eine  bestimmte Form gebunden. Nur in den den Fällen, in welchen sich die Vollmacht auch auf den Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz oder die Aufnahme eines Verbraucherkredits erstreckt, ist die notarielle Beurkundung erforderlich.

In jedem Fall ist es zu Beweiszwecken jedoch ratsam, die Vorsorgevollmacht schriftlich auszustellen. Da eine Vorsorgevollmacht nur von geschäftsfähigen Personen erteilt werden kann, ist es sinnvoll, diese so frühzeitig wie möglich zu erteilen, damit keine  Zweifel an der Geschäftsfähigkeit entstehen.

Um Zweifel an der Wirksamkeit auszuschließen oder bei rechtlichen Fragen empfiehlt es sich, einen Spezialisten, z.B einen Notar/eine Notarin oder einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin einzuschalten.

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall ist es ganz wichtig, das Vollmachtsformular herauszuverlangen.

Die Kosten für die Errichtung der Vorsorgevollmacht richten sich entweder nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GnotKG) oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Die  Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Geschäftswert = Vermögen – Schulden.

 Letztlich ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Vollmacht nur dann zum Tragen  kommt, wenn sie auch bekannt ist. Insbesondere das Betreuungsgericht muss wissen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert. Aus diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, die Vollmacht im sog. Vorsorgeregister, welches von der Bundesnotarkammer geführt wird, zu registrieren. Eine Registrierung ist auch über unsere Klanzlei möglich. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Karte im Format der Gesundheitkarte, welche Sie stets bei sich tragen sollten.